In Dresden verfügbar

Beherbergungssteuer Dresden 6 % — automatisch gemeldet.

In Dresden gilt eine Beherbergungssteuer von 6 % auf das Übernachtungsentgelt — für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und private Vermieter. StayTax berechnet die Steuer automatisch aus deinen Buchungen, füllt das amtliche Formular des Steuer- und Stadtkassenamts aus und sendet die Meldung fristsicher. Du prüfst nur noch und gibst frei.

6 % Steuersatz

Auf das gesamte Brutto-Übernachtungsentgelt der Buchung, einmal gerundet.

Meldung bis zum 15.

Bis zum 15. Tag nach Ablauf des gewählten Zeitraums (monatlich, quartalsweise oder halbjährlich).

Kassenzeichen

Deine Behörden-Referenz in Dresden — von der Stadt vergeben.

Befreiungen möglich

Bestimmte Übernachtungen sind mit Nachweis steuerfrei — StayTax warnt bei fehlenden Belegen.

Besonderheiten in Dresden

  • Die 6 % werden auf das gesamte Übernachtungsentgelt berechnet und einmal gerundet — nicht pro Nacht.
  • Die Behörden-Referenz heißt in Dresden „Kassenzeichen“ (von der Stadtkasse vergeben).
  • Für die Zahlung ist ein SEPA-Lastschriftmandat möglich — im Onboarding empfohlen.

So meldest du in Dresden — in drei Schritten

  1. 1

    Buchungen verbinden

    PMS anbinden oder per CSV importieren — StayTax erkennt Übernachtungen und Zeiträume automatisch.

  2. 2

    Prüfen & freigeben

    Steuer und Befreiungen kontrollieren. Das amtliche Formular ist fertig ausgefüllt — inklusive deiner hinterlegten Unterschrift.

  3. 3

    Fristsicher senden

    Ein Klick, und die Meldung geht an das Steuer- und Stadtkassenamt Dresden — mit Kopie und Zeitstempel in deinem Archiv.

Steuerfreie Übernachtungen in Dresden

Minderjährige

Personen, die zum Zeitpunkt der Übernachtung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Schwerbehinderte ab GdB 80 (inkl. Begleitperson bei Merkzeichen B)

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sowie deren Begleitperson, wenn im Ausweis das Merkzeichen B eingetragen ist.

Medizinisch notwendige Behandlung (inkl. Begleitperson)

Übernachtung im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung. Die Befreiung erfolgt nur als Rückerstattung im Nachgang.

An der Adresse gemeldete Personen

Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Personen unter 27 zu Ausbildungszwecken

Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die zu Zwecken der Ausbildung übernachten.

Steuerfreie Übernachtungen werden nur mit den erforderlichen Nachweisen anerkannt. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Beherbergungssteuer Dresden — in Minuten erledigt

StayTax berechnet die Steuer aus deinen Buchungen, füllt das amtliche Formular aus und sendet die Meldung fristsicher an die Behörde. 7 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.

Häufige Fragen — Beherbergungssteuer Dresden

6 % des Brutto-Übernachtungsentgelts. Die Steuer wird auf das gesamte Entgelt der Buchung berechnet und einmal gerundet.

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Dresden — Steuer- und Stadtkassenamt · beherbergungssteuer@dresden.de · 0351 488-2496

StayTax ist ein unabhängiges, privates Angebot und kein amtliches Angebot der Stadt Dresden.