In Dresden verfügbar

Beherbergungssteuer Dresden 6 % — automatisch gemeldet.

Die Landeshauptstadt Dresden erhebt eine Beherbergungssteuer von 6 % auf das Brutto-Übernachtungsentgelt. Betroffen sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und private Vermieter, die entgeltliche Übernachtungen anbieten. Die Meldung erfolgt je nach gewähltem Anmeldezeitraum (monatlich, quartalsweise oder halbjährlich) beim Steuer- und Stadtkassenamt — jeweils bis zum 15. Tag nach Ablauf des Zeitraums.

6 % Steuersatz

Auf das Brutto-Übernachtungsentgelt, pro Nacht auf volle Cent abgerundet.

Meldung bis zum 15.

Bis zum 15. Tag nach Ablauf des gewählten Zeitraums (monatlich, quartalsweise oder halbjährlich).

Kassenzeichen

Deine Behörden-Referenz in Dresden — von der Stadt vergeben.

Befreiungen möglich

Bestimmte Übernachtungen sind mit Nachweis steuerfrei — StayTax warnt bei fehlenden Belegen.

Besonderheiten in Dresden

  • Der Steueranteil wird pro Übernachtung auf volle Cent abgerundet; die Gesamtsteuer ist die Summe der Einzelanteile.
  • Die Behörden-Referenz heißt in Dresden „Kassenzeichen“ (von der Stadtkasse vergeben).
  • Für die Zahlung ist ein SEPA-Lastschriftmandat möglich — im Onboarding empfohlen.

Steuerfreie Übernachtungen in Dresden

Minderjährige

Personen, die zum Zeitpunkt der Übernachtung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Schwerbehinderte ab GdB 80 (inkl. Begleitperson bei Merkzeichen B)

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sowie deren Begleitperson, wenn im Ausweis das Merkzeichen B eingetragen ist.

Medizinisch notwendige Behandlung (inkl. Begleitperson)

Übernachtung im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung. Die Befreiung erfolgt nur als Rückerstattung im Nachgang.

An der Adresse gemeldete Personen

Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Personen unter 27 zu Ausbildungszwecken

Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die zu Zwecken der Ausbildung übernachten.

Steuerfreie Übernachtungen werden nur mit den erforderlichen Nachweisen anerkannt. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Beherbergungssteuer Dresden — in Minuten erledigt

StayTax berechnet die Steuer aus deinen Buchungen, füllt das amtliche Formular aus und sendet die Meldung fristsicher an die Behörde. 14 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.

Häufige Fragen — Beherbergungssteuer Dresden

6 % des Brutto-Übernachtungsentgelts. Der Steueranteil wird pro Übernachtung auf volle Cent abgerundet.

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Dresden — Steuer- und Stadtkassenamt · beherbergungssteuer@dresden.de · 0351 488-2496

StayTax ist ein unabhängiges, privates Angebot und kein amtliches Angebot der Stadt Dresden.