Beherbergungssteuer Chemnitz 5 % — automatisch gemeldet.
Die Stadt Chemnitz erhebt eine Beherbergungsteuer von 5 % auf das Brutto-Übernachtungsentgelt. Steuerschuldner sind die Betreiber von Beherbergungsbetrieben. Gemeldet wird beim Kassen- und Steueramt — je nach Anmeldezeitraum monatlich, quartalsweise oder halbjährlich, jeweils bis zum 15. Tag nach Ablauf des Zeitraums.
5 % Steuersatz
Auf das Brutto-Übernachtungsentgelt, pro Nacht auf volle Cent abgerundet.
Meldung bis zum 15.
Bis zum 15. Tag nach Ablauf des gewählten Zeitraums (monatlich, quartalsweise oder halbjährlich).
Personenkonto
Deine Behörden-Referenz in Chemnitz — von der Stadt vergeben.
Befreiungen möglich
Bestimmte Übernachtungen sind mit Nachweis steuerfrei — StayTax warnt bei fehlenden Belegen.
Besonderheiten in Chemnitz
- Der Steueranteil wird pro Übernachtung auf volle Cent abgerundet (satzungskonforme Rundung).
- Die Behörden-Referenz heißt in Chemnitz „Personenkonto“ (vom Kassen- und Steueramt vergeben).
- Für Korrekturen gibt es einen eigenen Vordruck „Anmeldungskorrektur“.
Steuerfreie Übernachtungen in Chemnitz
Minderjährige
Personen, die zum Zeitpunkt der Übernachtung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ausbildungs-/studiumsbedingte Übernachtungen
Übernachtungen, die aus Gründen der Ausbildung oder des Studiums erfolgen (berufliche/betriebliche Veranlassung).
Medizinisch notwendige Behandlung (inkl. Begleitperson)
Übernachtung im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung, inkl. Begleitperson.
Schwerbehinderte ab GdB 80 (inkl. Begleitperson bei Merkzeichen B)
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sowie deren Begleitperson, wenn im Ausweis das Merkzeichen B eingetragen ist.
An der Adresse gemeldete Personen
Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
Steuerfreie Übernachtungen werden nur mit den erforderlichen Nachweisen anerkannt. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Beherbergungssteuer Chemnitz — in Minuten erledigt
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Häufige Fragen — Beherbergungssteuer Chemnitz
5 % des Brutto-Übernachtungsentgelts, pro Übernachtung auf volle Cent abgerundet.
Zuständige Stelle
Stadt Chemnitz — Kassen- und Steueramt · beherbergungsteuer@stadt-chemnitz.de · 0371 488-2242
StayTax ist ein unabhängiges, privates Angebot und kein amtliches Angebot der Stadt Chemnitz.